Wie kann ich Spenden
Die Freiwillige Feuerwehr Krailling besitzt als eingetragener Verein eine eigene Rechtspersönlichkeit ( e.V.).
Aufgrund der Satzung (begünstigter Zweck i.S. §§ 51, 52 AO) ist er als gemeinnützig anerkannt und somit grundsätzlich von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit und berechtigt selbstständig Spendenbescheinigungen auszustellen (Letzter Freistellungsbescheid des Finanzamts Fürstenfeldbruck für Körperschaften für die Förderung des Brandschutzes vom 08.09.2015).
Die wichtigste Quelle zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben sind die Einnahmen aus Spendengeldern.
Für alle diese Zuwendungen darf der Verein, sofern er rechtsfähig ist, Spendenquittungen ausstellen, die beim Empfänger innerhalb bestimmter Grenzen steuerlich abzugsfähig sind.
Die Freiwillige Feuerwehr Krailling wendet sich einmal im Jahr schriftlich an alle Haushalte und Gewerbetreibende mit der Bitte einen Spendenbeitrag zu leisten.
Für Einzahlungen ab € 101,- wird eine namentliche Spendenquittung ausgestellt.
Umfangreichere Posten im Haushaltsplan der Freiwilligen Feuerwehr Krailling sind u.a.: Rücklagen für Fahrzeugersatzbeschaffung (mittelfristige Ansparrücklage), Rücklagen für technische Ausrüstung sowie sonstige Ausgaben für den Übungs- und Einsatzbetrieb.
An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal ganz herzlich bei allen Spendern bedanken - ohne ihre Zuwendung wäre vieles nicht möglich gewesen.
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Freiwillige Feuerwehr Krailling e.V.
Margaretenstraße 24 d
82152 Krailling
IBAN: DE91702501500022316947
BIC: BYLADEM1KMS
Kreissparkasse München Starnbg Ebersberg
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